Bekämpfung der Wühlmaus

Informationen

 

Zweck Fraßköder aus Karottenstückchen zur Bekämpfung der Wühlmaus
Zulassung: Das Produkt ist vom BVL zugelassen.

Zulassungs-Nr. 033366-00.

Zulassungs-Ende: 31.12.2024

Zugelassen in: Deutschland, Österreich, Slowenien, Tschechien
Wirkstoff: 2,4 % Zinkphosphid
Kennzeichnung:

 

 

Signalwort: Achtung

Anwendung: Produkt in die geöffneten Gänge ausbringen und mit Erde verschließen.
Aufwandmenge: 5 g je 8-10 Meter Ganglänge
Verpackung: 100 g bzw. 250 g (Kombi-Box, innen mit Alu-Folie ausgekleidet)

3 kg (Faltschachtel mit PE-Folienbeutel)

Bezugsquellen: Gartencenter, Baumärkte, Raiffeisenmärkte